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Kurz notiert

Angespannte Baustofflage: HWK im Austausch mit Politik und Dachverband

Steigende Preise und ein sinkendes Angebot bei Baustoffen belastet die Betriebe im Bau- und Ausbaugewerbe immer mehr. Die Ursachen sind vielfältig, die Folgen schwerwiegend. Einfache und umfassende Lösungen zeichnen sich nicht ab. Die HWK Schwaben hat sich zum konkreten Problem beim Fichtenholz an die schwäbischen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen gewandt, damit eine Bundesverordnung aufgehoben wird. Diese beschränkt den Einschlag von Fichtenholz und sorgt so für eine verschärfte Lage. Zudem sind öffentliche Auftraggeber aufgerufen, bei Projektverzögerungen keine Vertragssanktionen zu verhängen. Im Übrigen tauscht sich die HWK weiderholt mit dem Dachverband ZDH aus, um weitere Lösungsmöglichkeiten auszuloten.



Gespräch mit MdB Brunner über die Folgen der Corona-Pandemie

Mitte Mai hat sich die HWK mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl-Heinz Brunner ausgetauscht. Anlass war die ungerechte Behandlung von Kosmetik- und Nagelstudios gegenüber Friseuren bei Öffnungen im Rahmen der Bundesnotbremse. HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner wies darauf hin, dass derartige Ungerechtigkeiten zwingend vermieden werden müssten. Gleiches gelte für die Verlässlichkeit von politischen Vorgaben für die Betriebe. Diese dürften nicht ständig geändert werden. Die Unternehmen seien auf Planungssicherheit angewiesen. Wagner lobte zudem Lockerungen im Infektionsschutzgesetz für die Öffnung der Bildungszentren im Handwerk sowie Überlegungen für eine Starthilfe aus der Krise für angeschlagene Betriebe.



Nochmals verbesserte Ausbildungshilfen im Sinne des Handwerks

Nach der ersten Förderrichtlinie hat die Bundesregierung Ende April auch die zweite Förderrichtlinie zum Programm „Ausbildungsplätze sichern“ ausgeweitet. Das betrifft geförderte Prüfungsvorbereitungslehrgänge sowie eine vereinfachte und erweiterte Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung. Damit folgt die Bundesregierung Forderungen des Handwerks. Die geänderte zweite Förderrichtlinie kann so dazu beitragen, die Ausbildung im Handwerk zu stabilisieren.



Lieferkettengesetz zunächst gestoppt; Nachbesserungen nötig

Das Sorgfaltspflichtengesetz, auch Lieferkettengesetz genannt, sollte Mitte Mai im Bundestag beschlossen werden und ab 2023 gelten. Die Abstimmung wurde jedoch kurzfristig verschoben. Laut Medienberichten gibt es Unstimmigkeiten in der Koalition um die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen. Das Gesetz betrifft zwar direkt nur wenige Handwerksbetriebe. Allerdings könnten betroffene, größere Unternehmen ihre Verantwortung auf Handwerksbetriebe in ihrer Lieferkette übertragen. Das Handwerk unterstützt ausdrücklich den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards. Deren Einhaltung entlang der gesamten Lieferkette muss sich dabei jedoch mehr an der Leistungsfähigkeit und den Einflussmöglichkeiten unterschiedlich großer Betriebe orientieren.



Bürokratiebegrenzung in der EU im Grundsatz richtig, aber inkonsequent

Die EU-Kommission hat Ende April angekündigt, dass künftig die sogenannte One-In-One-Out-Regel in der EU gelten soll. Diese besagt, dass für jede neue Bürokratielast eine andere entfallen muss. Was auf den ersten Blick nach einer Entlastung der Betriebe aussieht, erweist sich auf den zweiten Blick als halbherzig: Denn zum einen soll die Kommission eine Bürokratielast erst nach einem Jahr zurücknehmen können, wenn sie keine geeignete findet. Zum anderen soll die Kommission die Regel aussetzen können, wenn es aus besonderen Gründen „den politischen Wunsch gebe zu regulieren“. Damit wird die One-In-One-Out-Regel nicht das scharfe Schwert, das sich das Handwerk wünscht. Die Kommission muss auf diese Ausnahmen verzichten, wenn sie glaubwürdig Bürokratie begrenzen will.

Joachim Schneider

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