Strommasten
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Maßnahmen für geringere Energiekosten auf allen Ebenen nötig

Umfrage zu Krisenfolgen im Handwerk gibt noch keine Entwarnung

Anfang März hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zu den Auswirkungen der Krisensituation im Handwerk vorgestellt. Die zentralen Punkte:

  • Mehr als jedes dritte Unternehmen erwartet weiter sinkende Umsätze.
  • Die Energiekosten sind von 2021 auf 2022 bei über drei Vierteln der Betriebe gestiegen und von Ende 2022 auf Anfang 2023 noch bei gut der Hälfte der Befragten.
  • Unternehmen, die Heizöl oder Holzpellets nutzen, melden Preissteigerungen von rund 80 bzw. 140 Prozent. Diese Zahlen fallen höher aus als jene für Strom und Gas.
  • Fast jeder fünfte Betrieb beklagt Liquiditätsprobleme infolge der gestiegenen Energiekosten.

Diese Zahlen bestätigen, dass die Energiekrise für viele Handwerksunternehmen keineswegs überwunden ist. Daher sind schnelle und wirksame Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene nötig, um diese Betriebe zu entlasten.



Bayerische Energie-Härtefallhilfe endlich gestartet

Nach mehrfacher Verzögerung können KMU seit Anfang März die Bayerische Energie-Härtefallhilfe beantragen. Es war überfällig, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages den Weg auch für Heizöl und Holzpellets frei gemacht hat. Das bestätigen die oben stehenden Ergebnisse der ZDH-Umfrage. Die HWK Schwaben hat wiederholt Kritik daran geübt, dass Bayern viel zu viel Zeit dabei verschenkt hat, die Hilfen vorzubereiten. Andere Bundesländer bieten seit Dezember 2022 eigene Hilfsprogramme an – unabhängig vom Bund. In Bayern dagegen konnte das nun gestartete Programm die „Winterlücke“ zwischen der Einmalzahlung im Dezember und dem Start der Energiepreisbremsen im März nicht ausgleichen. Zudem ist zu befürchten, dass das bayerische Programm zu eng geschnitten ist, um Handwerksbetriebe in nennenswerter Zahl zu unterstützen. Dass der Bedarf jedoch groß ist, zeigt die erwähnte Umfrage.

 

Bundesregierung muss Handwerk beim Industriestrompreis berücksichtigen

Laut Medienberichten plant die Bundesregierung einen Industriestrompreis. Damit wolle die Koalition die deutsche Industrie angesichts hoher Strompreise hierzulande international wettbewerbsfähig halten. Die HWK Schwaben befürchtet, dass es wie seinerzeit bei der EEG-Umlage zu Wettbewerbsverzerrungen im Inland kommen könnte. Beispielsweise könnten Handwerksbäckereien erneut gegenüber Industriebäckereien benachteiligt werden.

Daher hat die HWK Schwaben gegenüber den schwäbischen Koalitionsabgeordneten Maximilian Funke-Kaiser und Stephan Thomae ihren Ansatz wiederholt, den sie bereits letztes Jahr im Austausch mit Abgeordneten der CSU und der Freien Wähler vorgeschlagen hatte: Wenn Großunternehmen aus bestimmten energieintensiven Wirtschaftszweigen von einem Industriestrompreis profitieren sollen, dann muss dieses Instrument auch Handwerksbetrieben aus den gleichen energieintensiven Wirtschaftszweigen offen stehen. Dazu muss je nach Beschäftigtenzahl und Umsatz der Unternehmen insbesondere der Schwellenwert für den Jahresstromverbrauch als Zugangshürde für einen Industriestrompreis abgesenkt werden. Die HWK Schwaben hat an die Abgeordneten appelliert, nicht erneut Handwerksbetriebe für ihre Standorttreue zu bestrafen.



Neues EU-Strommarktdesign darf Versorgungssicherheit nicht gefährden

Ende März hat die EU-Kommission ihren Entwurf für ein neues EU-Strommarktdesign vorgelegt. Damit will die Kommission massiv gestiegene und schwankende Strompreise wie im vergangenen Jahr verhindern. Dazu sind vor allem drei Instrumente vorgesehen:

  • Differenzverträge: Mitgliedsstaaten und Stromerzeuger sollen langfristige Preise oder Preiskorridore aushandeln. Je nach Abweichung vom Marktpreis soll die Differenz entweder vom Staat oder vom Stromerzeuger ausgeglichen werden.
  • Abnahmeverträge: Stromerzeuger und Privatkunden sollen langfristige Preise und/oder Abnahmemengen vereinbaren können. Bisher ist das nur für Industriekunden möglich.
  • Feststellung einer Preiskrise: In Phasen extrem hoher Preise soll die Kommission den Mitgliedsstaaten erlauben können, Preisobergrenzen für 80 Prozent des Verbrauchs festzulegen. Dies entspricht etwa der deutschen Strompreisbremse.

Die HWK Schwaben hält diesen verhältnismäßig geringen Markteingriff und das Ziel für richtig, die Strompreise zu dämpfen und zu stabilisieren – auch und gerade für KMU. Dabei muss die EU jedoch gewährleisten, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird.



Stand: 24.03.23

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