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Kurz notiert

Haushaltskrise – Zukunftsinvestitionen und Wettbewerbsfähigkeit stärken

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds (KTF) klafft eine große Lücke im Etat des Bundes. Die Umwidmung von Corona-Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Haushalt 2021 war vom Gericht für nichtig erklärt worden. Die Verfassungswidrigkeit dürfte auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betreffen. Als ersten Schritt im Umgang mit der Haushaltskrise will die Bundesregierung nun die Schuldenbremse für 2023 aussetzen und hat einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr auf den Weg gebracht, dem der Bundestag noch zustimmen muss. Für 2024 ist aber noch unklar, wie es weitergehen soll. Zahlreiche Projekte zur Unterstützung der Wirtschaft und der Energiewende stehen auf der Kippe. 

Seit der Entscheidung der Richter in Karlsruhe herrscht große Ungewissheit, welche Vorhaben oder Förderungen von Kürzungen betroffen sind oder ganz wegfallen könnten. Für die Wirtschaft und das Handwerk ist die gegenwärtige finanzpolitische Unsicherheit lähmend und wirkt sich negativ auf etwaige Investitionspläne aus. Das Handwerk fordert, den Fokus auf Zukunftsinvestitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu legen. Gerade die Finanzierung zahlreicher klima- und wirtschaftspolitischer Projekte – etwa im Zusammenhang mit der Wärmewende und dem Strompreispaket – muss aus Sicht der Handwerkskammer dringend abgesichert werden. 



Strompreispaket auf dem Prüfstand

Wegen der derzeit hohen Energiekosten in Deutschland hat sich die Bundesregierung Anfang November 2023 auf ein Strompreispaket für Unternehmen des produzierenden Gewerbes verständigt. Im Gegensatz zum sogenannten Industriestrompreis, der lange im Gespräch war und bei dem das Handwerk komplett außen vor geblieben wäre, profitieren von den jetzigen Plänen auch produzierende Betriebe des Handwerks. Dazu gehören Unternehmen aus dem Bau-Handwerk und dem Ausbaugewerbe, der Metallbranche, aber auch Bäcker oder Metzger.

Die angedachten Entlastungen erstrecken sich auf die nächsten fünf Jahre und bestehen aus mehreren Komponenten. Das produzierende Gewerbe des Handwerks profitiert von der geplanten Senkung der Stromsteuer (von derzeit über 1,5 Cent pro Kilowattstunde) auf den europäischen Mindestwert (0,05 Cent pro Kilowattstunde). In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich (Möglichkeit der Erstattung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes) auf.

Weitere Entlastungen betreffen lediglich die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen (Strompreiskompensation), bzw. rund 90 besonders stromintensive Unternehmen in Deutschland. 

Kritisch ist zu sehen, dass wichtige energieintensive Branchen aus dem Handwerk, beispielsweise Textilreinigungen und Kfz-Betriebe, nicht von den beschlossenen Maßnahmen erfasst werden, da sie formal nicht zum produzierenden Gewerbe zählen. Die geplanten Maßnahmen sind vom Gesetzgeber noch offiziell zu beschließen und umzusetzen.



Neue Hängepartie ­– Wachstumschancengesetz vom Bundesrat gestoppt

Mit rund 50 Einzelmaßnahmen soll das sogenannte Wachstumschancengesetz dazu beitragen, Unternehmen steuerlich zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und das Steuerrecht zu modernisieren. Geplant war ein Entlastungsvolumen von rund sieben Milliarden Euro jährlich bis 2028. Doch nun hat der Bundesrat das Gesetz vorerst gestoppt.

Nach Ansicht der Länder sind die Folgekosten zwischen Bund und Ländern unfair verteilt. Daher haben sie das Gesetz in seiner jetzigen Form abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Dort muss nun ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden.

Obwohl die Handwerkskammer das zu geringe Volumen des Gesetzesvorhabens kritisiert hatte, ist die Verzögerung ein schlechtes Signal für die Wirtschaft und das Handwerk. Nach einer Überarbeitung muss das Gesetz schnellstmöglich auf den Weg kommen.



Stand: 30.11.23

Joachim Schneider

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