Innungen
Die Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und vertreten vor allem berufsspezifische Belange ihrer Mitgliedsbetriebe. Darüber hinaus wirken sie bei der Ausbildung mit. Die Mitgliedschaft in der Innung ist freiwillig. Die Aufsicht über Innungen führt die Handwerkskammer.
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