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EU-Vorhaben zum Klima- und Umweltschutz nehmen Gestalt an

Kommission, Parlament und Ministerrat positionieren sich in unterschiedlichen Stadien zu wichtigen Vorhaben, um den Klima- und Umweltschutz zu fördern. All diese Maßnahmen könnten das Handwerk bei seiner Arbeit einschränken. Daher muss es gelingen, nachvollziehbare Anliegen im Klima- und Umweltschutz auf der einen sowie geringstmögliche Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Handwerks auf der anderen Seite zu verbinden.



Politik muss Voraussetzungen für ein Verbrenner-Aus ab 2035 schaffen

Ministerrat und Parlament haben sich auf Basis ihrer zuvor formulierten Positionen Ende Oktober darauf geeinigt, dass ab 2035 faktisch keine neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden dürfen. Mögliche Ausnahmen für synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) soll es allenfalls für Sonderfahrzeuge wie Feuerwehrwagen geben. Für das Handwerk ist dieses faktische Zulassungsverbot nur unter zwei Voraussetzungen tragfähig: Bis 2035 müssen erstens Fahrzeuge zu bezahlbaren Kosten und mit einer angemessenen Reichweite verfügbar sein. Zweitens muss das Ladenetz für E-Fahrzeuge ausreichend gut ausgebaut sein. Dafür haben vor allem jene Institutionen zu sorgen, die dieses Verbrenner-Aus beschlossen haben.



Pläne zu klimaneutralem Gebäudesektor könnten Bauhandwerk schwächen

Der Ministerrat hat sich Ende Oktober zum Vorschlag der Kommission positioniert, mit dem der Gebäudesektor klimaneutral werden soll. Bestehende Nichtwohngebäude sollen die nächsthöhere Energieeffizienzklasse erst drei bis vier Jahre später erreichen müssen als von der Kommission vorgesehen. Zudem will der Rat verbindliche Ziele für Wohngebäude streichen. Öffentliche Neubauten sollen nach den Vorstellungen der Mitgliedsstaaten null Emissionen erst ein Jahr später erreichen müssen, als es die Kommission vorschlägt. Die abgeschwächten Ziele bei Altbauten würden den Auftragszuwachs im Bauhandwerk dämpfen. Die Vorgaben für Neubauten, die weitgehend den Plänen der Kommission entsprechen, würden hingegen sogar die Zahl der Bauvorhaben weiter einbrechen lassen – in einer ohnehin schon angespannten Zeit angesichts von Inflation und höheren Bauzinsen. Das sollte der Rat im Blick haben – ebenso das Parlament, das sich noch dazu positionieren muss.



Bei verschärften Stickoxid-Grenzwerten Ausnahmen fürs Handwerk nötig

Die Kommission hat Ende Oktober einen Vorschlag für schärfere Schadstoffgrenzwerte in der Luft unterbreitet. Bis 2030 soll der Ausstoß von Stickoxid halbiert und jener von Feinstaub mehr als halbiert werden. Die Kommission begründet diesen Vorstoß mit hohen Gesundheitsrisiken. Die Weltgesundheitsorganisation hatte noch viel schärfere Vorgaben gefordert. Wenn der Stickoxid-Ausstoß beträchtlich reduziert werden soll, könnte dies zu neuen Fahrverboten führen. In diesem Falle muss es Ausnahmen für Handwerker-Fahrzeuge geben. Denn Handwerksbetriebe haben für ihre Transporte keine Alternativen. Wenn hingegen Feinstaub reduziert werden soll, auch bei Heizungen, dann würde das Handwerk davon mit neuen Aufträgen profitieren.



Mit neuer Abgasnorm Euro 7 müssen Neufahrzeuge bezahlbar bleiben

Die Kommission hat Mitte November ihren Entwurf für die neue Abgasnorm Euro 7 vorgelegt. Ab Mitte 2025 sollen neue Diesel-Pkw das Abgas-Niveau von Benzin-Pkw erreichen. Dabei sollen Lieferfahrzeuge wie Pkw behandelt werden. Zudem sollen Fahrzeuge auch bei extremen Temperaturen und Geschwindigkeiten hohe Standards einhalten. Für neue Lkw sind ab Mitte 2027 deutlich schärfere Grenzwerte vorgesehen. Dass Lieferfahrzeuge wie Pkw behandelt werden sollen, ist mindestens fragwürdig. Zudem drohen mit den verschärften Grenzwerten und Testbedingungen deutlich höhere Preise für Neufahrzeuge. Für viele Betriebe wäre dies kaum oder gar nicht darstellbar. Sie wären unter Umständen dazu gezwungen, alte, schadstoffintensivere Fahrzeuge länger zu betreiben. Damit wäre dem Ziel der Kommission für eine sauberere Luft allerdings nicht gedient.

Joachim Schneider

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