Verstoß gegen die DSGVO: Einbinden von Google-Schriftarten
Google Fonts sind Schriftarten, die Google kostenlos zur Verfügung stellt. Ähnlich wie Google Maps oder YouTube ist die Einbindung von diesen Schriftarten in die eigene Website weit verbreitet. Solange diese Schriftart nicht lokal auf dem eigenen Server liegt, wird sie, sobald ein Besucher Ihre Website aufruft, von einem Google Server geladen und dynamisch eingebunden. Damit dieser Server weiß, wohin die Schriftart gesendet werden muss, findet eine Weiterleitung der IP-Adresse des Besuchers statt.
Laut dem Landesgericht München handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Um diesen Verstoß zu umgehen, können Handwerksbetriebe mit einem sogenannten Cookie-Banner die Einverständniserklärung des Besuchers einholen. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Schriftart lokal auf dem eigenen Server einzubinden.
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