Kugelschreiber Unterschrift
PRILL Mediendesign - Fotolia

Kurz notiert

Schutzschild für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen zu eng geschnitten

Ende April und Anfang Mai sind die ersten beiden Programme gestartet, die von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffenen Betrieben finanziell helfen sollen. Dabei handelt es sich um Bürgschaften und KfW-Kredite. Die Energie-Zuschüsse als drittes, von der Bundesregierung Anfang April angekündigtes Programm prüft derzeit die EU-Kommission. Allerdings droht das Schutzschild großenteils am Handwerk vorbeizugehen. So hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits angekündigt, dass die Zuschüsse wohl nur rund 4.000 Unternehmen offenstehen werden. Zudem zeigt die Umfrage der Handwerksorganisation zu den Kriegsfolgen, dass die meisten Betriebe die Darlehenskriterien wohl nicht erfüllen werden – trotz offensichtlich breiter Betroffenheit. Daher müssen – sofern es rechtlich möglich ist – die Kriterien des Schutzschildes zugunsten des Handwerks gelockert werden.



Energiepreispauschale ohne Vorfinanzierung richtig

Bundestag und Bundesrat haben Mitte Mai das Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen. Damit konnte die Bundesregierung einen Beschluss des Koalitionsausschusses im März umsetzen. Dazu gehört die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle aktiv Erwerbstätigen. Gegenüber dem Gesetzentwurf enthält das beschlossene Gesetz eine wichtige Änderung: Die Arbeitgeber müssen die Pauschale nicht vorfinanzieren. Der Entwurf sah zunächst vor, dass die im September auszuzahlende Pauschale erst mit der Lohnsteueranmeldung im Oktober verrechnet werden kann. Das hatte das Handwerk als zusätzliche finanzielle Belastung vieler Betriebe in wirtschaftlich besonders schwierigen Zeiten kritisiert. Es ist daher eine richtige Entscheidung, dass die Verrechnung nun bereits im September stattfinden soll und nicht erst im Oktober.



Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe unzureichend

Mitte Mai haben Bundestag und Bundesrat das Energiesteuerrecht geändert. Damit wird – wie im März vom Koalitionsausschuss beschlossen – die Energiesteuer auf Kraftstoffe von Juni bis August gesenkt. Für Benzin sinken die Preise um 30 Cent pro Liter und für Diesel um 14 Cent pro Liter. Laut unserer Umfrage wird das allerdings nicht genügen, um den massiven Kostenanstieg bei Nutzfahrzeugen des Handwerks spürbar zu dämpfen. Wenn es rechtlich möglich ist, sollte daher vor allem der Dieselpreis stärker gesenkt und die Dauer von August bis mindestens zum Jahresende verlängert werden. Denn es spricht vieles dafür, dass sich die Preise im Herbst nicht normalisieren werden.



Entfallende EEG-Umlage wichtiger Schritt zur Strompreisdämpfung

Der Bundestag hat Ende April auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, dass der Strompreis ab 1. Juli von der EEG-Umlage befreit wird. Laut Koalitionsvertrag war dies ursprünglich erst zum Jahreswechsel vorgesehen. Das Gesetz soll zudem sicherstellen, dass die damit verbundene Strompreissenkung von den Stromanbietern vollständig an die Endverbraucher weitergegeben wird. Das wird den Strompreisanstieg durchaus dämpfen. Allerdings wird diese Maßnahme angesichts der Auswirkungen des Ukraine-Krieges den Strompreis nicht stabilisieren können. Daher fordert das Handwerk wiederholt, die Stromsteuer zu senken.

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de