Achtung! Organisation Transparenzregister e.V. versendet zweifelhafte E-Mails mit Zahlungsaufforderungen.Transparenzregister
Derzeit haben zahlreiche Handwerksbetriebe eine E-Mail von einer „Organisation Transparenzregister e.V. i. G.“ bekommen, die vor drohenden Bußgeldern warnt und damit seine eigene Dienstleistung verkaufen will. Ein flüchtiger Leser der E-Mail und der Homepage könnte auf die Idee kommen, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gäbe, sich über diesen Verein im Transparenzregister eintragen lassen zu müssen. Dies ist aber nicht so.
Hintergrund
Um Geldwäsche zu bekämpfen hat die EU alle europäischen Länder verpflichtet, ein sogennantes Transparenzregister einzurichten. In Deutschland wurde das Transparenzregister Ende 2017 beim Bundesverwaltungsamt in Bad Homburg errichtet ( www.transparenzregister.de ). Alle juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) müssen ihre sogennanten wirtschaftlichen Berechtigten, also ihre Gesellschafter, dem Register melden.
Eine entsprechende Information fand bereits im November 2019 im Rahmen unseres monatlichen Newsletters statt.
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Das Bundesverwaltungsamt macht nun darauf aufmerksam, dass von zahlreichen Gesellschaften immer noch keine vollständigen Gesellschafterlisten vorliegen. Da das Unterlassen der Meldung mit einer Geldbuße belegt ist, drohen Bußgeldbescheide. Die Handwerkskammern empfehlen ihren im Handelsregister eingetragenen Betrieben, sich im Transparenzregister unter www.transparenzregister.de kostenfrei zu registrieren und zu überprüfen, ob alle notwendigen Daten eingetragen sind.
Nähere Informationen zum Transparenzregister erteilt das Bundesverwaltungsamt unter der kostenfreien Servicenummer 0800 - 1234337.