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Meisterpflicht soll ab 2020 in 12 Gewerken zurückkehren

Erklärung der Koalitionsfraktionen als wichtiger Meilenstein

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Linnemann (CDU) und Bartol (SPD) schlagen in einer gemeinsamen Erklärung vor, für folgende 12 Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen:

Bauhauptgewerbe:

  • Betonstein- und Terrazzohersteller

Ausbaugewerbe:

  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker

Handwerke für den gewerblichen Bedarf:

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Handwerke für den privaten Bedarf:

  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Bereits bestehende Betriebe in diesen Gewerken, die keinen Meister haben, sollen dauerhaft Bestandsschutz genießen. Diese Betriebe sollen also auch künftig auf einen Meisterbrief verzichten können.

 

Wie geht es weiter?

Die Koalitionsfraktionen haben das Bundeswirtschaftsministerium aufgerufen, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Wenn die Bundesregierung diesen beschlossen und der Gesetzentwurf erfolgreich das parlamentarische Verfahren passiert hat, soll die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.



Handwerk mit langjähriger Forderung erfolgreich

Mit der Erklärung der Koalitionsfraktionen geht die Wiedereinführung der Meisterpflicht auf die Zielgerade. Das Handwerk hatte sich im Jahr 2004 massiv dagegen gewehrt, dass die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft wurde. Seither kämpft das Handwerk für eine Wiedereinführung. Die Argumente, dass die Meisterpflicht u. a. zu mehr Ausbildung und Verbraucherschutz führt, haben die Regierungsparteien überzeugt.

So vereinbarten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag im Jahr 2018, eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in ausgewählten Gewerken zu prüfen. Der Freistaat Bayern setzte sich mit einer Initiative im Bundesrat nachdrücklich für die Wiedereinführung ein. Im Frühjahr 2019 konnten die betroffenen Gewerke zu einer möglichen Wiedereinführung der Meisterpflicht Stellung nehmen. Im Juni 2019 fanden umfangreiche Anhörungen dazu statt.

Für jedes Gewerk musste einzeln geprüft werden, ob eine Wiedereinführung verfassungs- und europarechtskonform möglich ist. Dabei war vor allem entscheidend, ob es bei der Ausübung eines Gewerks zu Gefahren für Leben und Gesundheit kommen kann oder ob es sich bei einem Handwerk um ein schützenswertes Kulturgut handelt.

Joachim Schneider

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