Fachkräfte
irina - Fotolia

Mehr Geld für Auszubildende und neuer Titel für den Meister

Union und SPD haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, um die Berufsbildung zu modernisieren. Damit sollen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) geändert werden.



Auszubildende sollen Mindestvergütung bekommen



Künftig sollen die Vergütungen für Auszubildende nicht unter eine bestimmte Untergrenze fallen. Diese soll im ersten Lehrjahr

  •  515 Euro im Jahr 2020,
  •  550 Euro im Jahr 2021,
  •  585 Euro im Jahr 2022 und
  •  620 Euro im Jahr 2023 betragen.

Danach sollen die Werte jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst werden.

Bezogen auf diese Ausgangszahlen im ersten Lehrjahr soll der Mindestwert

  •  im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent,
  •  im dritten Lehrjahr um 35 Prozent und
  •  im vierten Lehrjahr um 40 Prozent steigen.

Diese Regelungen sollen jedoch nicht für Betriebe gelten, die tarifgebunden sind – auch wenn die Ausbildungsvergütung unterhalb der vorgesehenen Mindestwerte liegt.

Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung die berufliche Bildung für Schulabgänger attraktiver machen und den steigenden Beitrag der Auszubildenden an der betrieblichen Wertschöpfung während ihrer Ausbildungszeit würdigen.



Meister soll um Bachelor Professional ergänzt werden



Wer bisher eine Weiterbildung im Handwerk erfolgreich absolvierte, konnte sich Geprüfter Fachmann, Meister oder Geprüfter Betriebswirt nennen. Künftig sollen Absolventen ergänzend neue Berufsbezeichnungen tragen können:

  •  Geprüfter Berufsspezialist (z. B. für einen Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung)
  •  Bachelor Professional (z. B. für einen Handwerksmeister)
  •  Master Professional (z. B. für einen Geprüften Betriebswirt)

Der Gesetzentwurf weist ausdrücklich darauf hin, dass der Meister durch den Titel „Bachelor Professional“ nicht verdrängt werden soll, sondern nur ergänzt werden kann. Den Meistertitel soll auch künftig nur dann tragen dürfen, wer eine Meisterprüfung erfolgreich absolviert hat.

Die Bundesregierung erhofft sich von dieser Neuregelung, dass die deutschen Berufsabschlüsse international vergleichbarer werden und die berufliche Bildung gegenüber der akademischen Bildung gestärkt wird.



Handwerk reagiert verhalten auf den Gesetzentwurf



Das Handwerk teilt zwar die Ziele der Bundesregierung.

Allerdings stellt die Mindestvergütung einen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Zudem ignoriert sie branchen- und regionsspezifische Besonderheiten. Gleichwohl werden die schwäbischen Handwerksbetriebe kaum von der Neuregelung betroffen sein. Denn in ihrer großen Mehrheit zahlen sie bereits Vergütungen über den geplanten Mindestwerten.

Auch die neuen Berufsbezeichnungen kann das Handwerk nicht uneingeschränkt befürworten. Denn es bleiben Bedenken, dass der national und international hoch geachtete Meistertitel als Markenkern des deutschen Handwerks durch die neue Abschlussbezeichnung langfristig geschwächt werden könnte. Deshalb dürfen sie die bisherigen Titel nicht ersetzen, sondern nur ergänzen, um im Ausland wo nötig mehr Klarheit zu schaffen.

Der Gesetzentwurf soll nun im Bundestag beraten werden. Das Handwerk wird sich dafür einsetzen, dass im parlamentarischen Verfahren der Gesetzentwurf nicht zu Ungunsten der Handwerksbetriebe verändert wird. In Kraft treten soll das Gesetz im Januar 2020.

Joachim Schneider

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1289

Fax 0821 3259-21289

joachim.schneider--at--hwk-schwaben.de