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Kurz notiert

Wirtschaftliche Erholung in kleinen Schritten

Laut aktueller Konjunkturumfrage für das 2. Quartal 2020 geben 75 % der befragten Betriebe an, dass sie mit der eigenen Geschäftslage zufrieden sind. Damit überwiegen zwar die optimistischen Stimmen, dennoch hat die Corona-Pandemie tiefe Spuren im schwäbischen Handwerk hinterlassen. Jedes vierte Unternehmen (25 %) bezeichnet seine gegenwärtige wirtschaftliche Situation als schlecht. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme um 20 Prozentpunkte.

Die Bau- und Ausbaugewerke haben sich in großen Teilen erfolgreich gegen die Talfahrt gestemmt. Im Bauhauptgewerbe sind es beachtliche 93 % und bei den Ausbauhandwerken noch 85 %, die positiv eingestellt sind. Die Auftragsbücher sind unverändert gut gefüllt. Andere Gewerke haben in deutlich größerem Ausmaß mit massiven Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. So sind bei den Lebensmittelhandwerken gut drei Viertel (77 %) mit ihrer Geschäftslage zufrieden und 23 % unzufrieden. Angespannt ist die Situation bei den verbrauchernahen Gewerken wie den Friseuren, Kosmetikern oder den Gesundheitshandwerken. Lediglich gut die Hälfte (55 %) bewertet ihre Lage mit gut oder befriedigend, immerhin 45 % mit schlecht. Für die kommenden Monate sind die Erwartungen jedoch vielfach zuversichtlich, dass sich die Lage wieder etwas bessert. Eher pessimistisch in die Zukunft blicken dagegen sowohl das Kfz-Handwerk als auch die Handwerke für den gewerblichen Bedarf. Durch Umbrüche im Automobilsektor bzw. als verlängerter Arm der Industrie und verstärkt durch die Corona-Pandemie haben beide Branchen deutlich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. So sind im Kfz-Handwerk aktuell 72 % und bei den Handwerken für den gewerblichen Bedarf 64 % mit ihrer Geschäftslage zufrieden, das sind 25 Prozentpunkte weniger als noch im Vorjahr.



Zweites Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten

Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Es trat am 1. Juli in Kraft. Viele der Maßnahmen sind durchaus im Interesse des Handwerks wie der erweiterte steuerliche Verlustrücktrag. Die befristete Mehrwertsteuersenkung stößt jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung. Denn der zweimalige Umstellungsaufwand ist für viele Betriebe hoch. Länger andauernde Projekte, vor allem im Bausektor, müssen zudem nach unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet werden. Um diese negativen Effekte der Maßnahme zu reduzieren, sollte über eine verlängerte Steuersenkung über den Jahreswechsel hinaus nachgedacht werden.



Frist für Kassennachrüstung nun doch verlängert

Noch Anfang Juli sah es danach aus, als ob viele Betriebe definitiv bis Ende September ihre Kassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen nachrüsten müssen. Denn das Bundesfinanzministerium lehnte eine Verlängerung ab. Wie auch das Handwerk kritisieren mehrere Bundesländer diese Entscheidung. Nun werden diese Länder, darunter auch Bayern, ihrerseits bis zum 31. März 2021 eine noch nicht erfolgte Kassennachrüstung nicht beanstanden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betriebe bis zum ursprünglichen Fristende am 30. September 2020 eine Nachrüstung nachweislich verbindlich beauftragen. Auch wenn sich das Handwerk ein deutliches Zeichen des Bundes gewünscht hätte, befürwortet es die Entscheidung der Länder. Denn sie verschafft vielen Corona-geplagten Betrieben die nötige Luft, ihre Kassen nachzurüsten.



Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Mitte Juni hat der Bundestag und Anfang Juli der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2019 um einen Aspekt aus dem Klimapaket ergänzt, nämlich den Umgang mit Öl- und Gasheizungen. Danach dürfen derartige Heizungen, die ab Januar 1991 eingebaut wurden, nur noch 30 Jahre ab Einbau betrieben werden. Öl- und Gasheizungen, die bis Dezember 1990 installiert wurden, sind nicht mehr zulässig. Zudem dürfen ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Für beide Regelungen gibt es zwar weitreichende Ausnahmen. Dennoch lehnt das Handwerk Verbote generell ab, da sie die Technologieoffenheit behindern.



Verfahren zur Tachographen-Pflicht abgeschlossen

Nachdem der Transportausschuss des Europaparlaments den Entwurf zur Tachographen-Pflicht angenommen hat, hat Anfang Juli auch das Parlament selbst zugestimmt. Damit kann die Verordnung nun stufenweise in Kraft treten. Sie enthält insgesamt zwar striktere Regelungen, nimmt das Handwerk aber wie bisher oder sogar weitergehend von der Tachographen-Pflicht aus. Konkret sind Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen i. d. R. weiterhin ausgenommen. Für die Gewichtsklasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt die Ausnahme wie bisher in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort. Das Handwerk hatte eine Ausdehnung auf 150 Kilometer gefordert. Neu ist dagegen i. d. R. eine Ausnahme für Baufahrzeuge über 7,5 Tonnen, was bisher nicht der Fall ist – ein Erfolg für das Handwerk.

Joachim Schneider

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