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Kurz notiert

Bürokratieentlastung nicht ausreichend

Bundestag und Bundesrat haben das Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet. Es sieht mehrere Einzelmaßnahmen vor. Unter anderem sollen die klassischen Krankenscheine, die „gelben Zettel“, durch ein elektronisches Verfahren ersetzt und Aufbewahrungsfristen reduziert werden. Diese Maßnahmen sind angesichts der Gesamtbelastung des Handwerks bei Weitem nicht ausreichend – zumal ständig weitere Pflichten auf das Handwerk zukommen. Daher muss zügig ein Bürokratieentlastungsgesetz IV mit deutlich weitreichenderen Entlastungen folgen. Erste Teile des Gesetzes treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Die anderen Teile folgen stufenweise bis zum 1. Januar 2022.



Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgebremst

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sollte unter anderem die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ab dem 1. Januar 2020 umfassen. Es zeichnet sich nun aber ab, dass der Bundesrat das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ablehnen wird, um die Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen anders zu verteilen. Damit ist zu erwarten, dass Haus- und Wohnungseigentümer ihre Sanierungsmaßnahmen herauszögern werden, bis das Gesetz in Kraft tritt. Das ist eine unnötige Belastung der Betriebe und auch der Umwelt. Daher muss das Gesetz nun schnellstmöglich kommen.



Höhere Förderung für Weiterbildung zum Meister geplant

Mit dem geplanten Änderungsgesetz zur Förderung von Aufstiegsfortbildungen sollen nicht nur bis zu drei aufeinanderfolgende Weiterbildungen unterstützt werden. Sondern die Bundesregierung will auch die Kosten für Meisterkurse und die Prüfungsgebühren höher fördern. Der Fördersatz liegt derzeit bei 40 Prozent und soll auf 50 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus unterbreitet der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf noch einen weiteren Vorschlag: So sollen Meisterstücke komplett kostenfrei gestellt werden. Das Handwerk befürwortet diese Pläne, da so der Eigenanteil der Weiterbildungsteilnehmer deutlich sinken würde. Das wäre ein weiterer Schritt hin zu einer kostenfreien Weiterbildung zum Meister – so, wie auch das Studium kostenfrei ist.

Joachim Schneider

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