Wagner Aiwanger
Jens Christopher Ulrich

HWK thematisiert Corona-Hilfen

Vertreter der bayerischen Handwerkskammern haben mit Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger über aktuelle politische Themen gesprochen. Schwabens HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner stellte in seinem Beitrag die Corona-Hilfen in den Vordergrund.



Forderung nach verlängerter Mehrwertsteuersenkung unterstützt

Wagner betonte, dass die Mehrwertsteuersenkung die Konjunktur stabilisieren könne. Darüber hinaus bestärkte er Aiwanger in seinen Bemühungen, die niedrigere Mehrwertsteuer auch nach dem Jahreswechsel einstweilen beizubehalten – trotz negativer Nebenwirkungen. Denn:

  • Erstens lohne sich dann der zeit- und kostenintensive Umstellungsaufwand für die Betriebe.
  • Zweitens könnten so Teilleistungen bei größeren Projekten länger mit einem einheitlichen Steuersatz abgerechnet werden.
  • Und drittens könnten die Betriebe über einen längeren Zeitraum von höheren Einnahmen profitieren.


Verlängerung der Kurzarbeit zu schnell und zu langfristig

Wagner und Aiwanger waren sich darin einig, dass die Kurzarbeit ein wirksames Mittel sei, um Arbeitsplätze in der Corona-Krise zu sichern. Mit der verlängerten Kurzarbeit unter erleichterten Bedingungen könnten vor allem zeitverzögert und länger von der Krise betroffene Betriebe unterstützt werden. Der HWK-Hauptgeschäftsführer sah allerdings in einer immer weiter verlängerten Kurzarbeit die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt immer langsamer auf veränderte Marktbedingungen reagieren könne. Daher hätte aus Sicht der HWK Schwaben später und im Lichte der dann aktuellen Konjunkturlage über eine Verlängerung entschieden werden müssen – und zwar nicht gleich bis Ende 2021, sondern zunächst für einen kürzeren Zeitraum.

 

Sozialversicherungsbeiträge müssen stabil gehalten werden

Die Mehrkosten für die verlängerte Kurzarbeit sollen aus Steuermitteln finanziert werden, damit auch 2021 die Sozialversicherungsbeiträge nicht über 40 Prozent steigen. Wagner befürwortete diese Entscheidung. Er wies aber auch darauf hin, dass danach höhere Beiträge drohten – u. a. aus folgenden Gründen:

  • Die Rentengarantie sichert stabile Renten bei sinkenden Löhnen.
  • Nach 2021 greifen kostenintensive Gesetze im Gesundheits- und im Pflegebereich.
  • Im Jahr 2022 endet die Befristung des reduzierten Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.

Daher forderte Wagner, dass der Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge gebremst werden müsse, um die wirtschaftliche Lage der Betriebe und den privaten Konsum zu stabilisieren.



Insolvenzschutz muss zum Jahreswechsel beendet werden

Abschließend thematisierte der HWK-Hauptgeschäftsführer die befristete Aussetzung der Insolvenzpflicht. Deren einmalige Verlängerung sei nachvollziehbar gewesen. Denn so könnten auch zeitverzögert und länger von der Corona-Krise betroffene Betriebe Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen. Wagner widersprach allerdings Aiwangers Forderung nach einer nochmaligen Verlängerung. In diesem Fall steige das Risiko, dass nicht mehr lebensfähige Betriebe am Markt gehalten würden. Das wiederum bedeute höhere Ausfälle für Gläubiger und schwäche das Vertrauen der Betriebe in die Zahlungsfähigkeit ihrer Geschäftspartner. Aiwanger nahm die Bedenken auf und wolle sie in seiner Positionierung berücksichtigen.

Was ist nach dem Auslaufen des Insolvenzschutzes geplant? Das erfahren Sie hier.

Joachim Schneider

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