Auto-Dieselfahrverbot
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PressemitteilungHandwerkskammer lehnt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge kategorisch ab

Entscheidung des BVG ist gefallen

 

(ka) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Kommunen mit hohen Schadstoffbelastungen Dieselfahrzeuge, die nicht den Umweltvorgaben entsprechen, künftig aussperren dürfen.

„Fahrverbote sind für das Handwerk eine Katastrophe. Jetzt sollen die Handwerker den Kopf dafür hinhalten, dass Hersteller und Politik nicht alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft haben. Unsere Unternehmen haben im Vertrauen auf eine normgemäße Zulassung bis in die jüngste Zeit Fahrzeuge mit „Euro 5“ erworben. Mit enteignungs-gleichen Fahrverboten werden nun die Handwerker und ihre Beschäftigten für die Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht“, ist Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) erbost. Die Markteinführung von „Euro 6“-Fahrzeugen, in den für das Handwerk relevanten Segmenten, erfolgte zu spät und wurde bei leichten Nutzfahrzeugen meist erst ab September 2016 umgesetzt. Auch alternative Antriebe standen für das Handwerk bislang kaum zur Verfügung. Der Anteil der von Fahrverboten betroffenen Fahrzeuge wäre deshalb exorbitant hoch. Handwerksbetriebe, die mit ihren Servicefahrzeugen nun nicht mehr in die Städte dürfen, sind die Lackierten.

 

Ausnahmeregeln für Handwerker



Dieses Urteil hat drastische Folgen sowohl für Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten als auch für die Verbraucher. Große Probleme sind in der Region München zu erwarten, wo die Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten werden. Oberbürgermeister Reiter hat bereits angekündigt, das Urteil rasch umzusetzen und Dieselfahrzeugen die Zufahrt in die City zu verweigern. Da München eindeutig im Wirkungskreis vieler schwäbischer Handwerksbetriebe liegt, fordert die Handwerkskammer für Schwaben (HWK), dass für den wirtschaftlich notwendigen Verkehr in jedem Fall Ausnahmeregelungen geschaffen werden müssen.

In Schwaben haben die Städte Augsburg und Neu-Ulm Umweltzonen und könnten somit Fahrverbote aussprechen. In Neu-Ulm wurden 2017 keine Überschreitungen im Bereich von NOx gemessen, so dass ein Fahrverbot keinesfalls angebracht wäre. In Augsburg wurde an einer Messstelle (Karlstrasse) der Jahresmittelwert von 40 µg/m³ um zehn Prozent überschritten. Dies ist geringfügig und es ist davon auszugehen, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen den Wert weiter sinken lassen.

 

Vorab alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen



„Fahrverbote müssen die ultima ratio bleiben“, bekräftigt Wagner und fordert, dass bevor es dazu kommt, andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Handwerk fordert daher:

  • Der Mobilitätsfonds muss umgehend und konzentriert auf besonders betroffene Städte zum Ausbau des ÖPNV, zur Erneuerung kommunaler und gewerblicher Fuhrparks und zur NOx-Reduzierung bei weiteren Emittenten (Bahn, Schiff) sowie für Maßnahmen zur Verkehrsflussverbesserung eingesetzt werden.
  • Softwareupdates von unzureichend eingestellten oder manipulierten Schadstoffreinigungen sind weiterzuführen und zukünftig auch von internationalen Fahrzeugherstellern umzusetzen. Technische Nachteile für die Halter sind dabei dauerhaft auszuschließen.
  • Da Softwareupdates allein nicht ausreichen werden, sind Hardwarenachrüstungen von NOx-Abgasreduzierungen schnell in der Breite umzusetzen und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zeitnah zu schaffen. Umgehend könnten in regionalen Pilotprojekten Nachrüstmaßnahmen in größerer Zahl vorgenommen werden. Durch weitere gezielte Anreize kann Fahrzeugnutzern der kurzfristige Einbau von Nachrüstungen ermöglicht werden.
  • Die Fahrzeughersteller müssen hierfür vorrangige Verantwortung übernehmen und alle notwendigen Daten sowie z.T. schon bestehende Nachrüstsätze zur Verfügung stellen und diese auch bezahlen.
  • Elektromobilität und Hybridtechniken müssen auch im gewerblichen Bereich stärker unterstützt werden (z.B. durch gezielte Förderung von Nutzfahrzeugen, Unterstützung bei der Ladeinfrastruktur in Betrieben, Förderung von betrieblichen Beschaffungsinitiativen).
  • Neben der Elektromobilität müssen technologieoffen auch Gas-, Wasserstoff- und E-Fuels-Antriebe zur Schadstoffreduzierung genutzt und ihre Markteinführung unterstützt werden.
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