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Handwerk erzielt Verbesserungen bei Tachographenpflicht

Hintergrund

Mit der Tachographenpflicht sollen Lenk- und Ruhezeiten im Güter- und Personenfernverkehr eingehalten und nachgewiesen werden. Ziel ist es, für mehr Sicherheit, mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und höhere Sozialstandards zu sorgen.

Die Regelungen zur Tachographenpflicht sind Teil des sogenannten „Mobility Package“, auch „Road Package“ genannt. Das Vorschlagspaket der EU-Kommission enthält Neuregelungen zu mehreren straßenverkehrs- und gütertransportrechtlichen Vorschriften.



Weitreichende Ausnahmen für das Handwerk

Die Tachographenpflicht soll sich vor allem auf das Transportgewerbe beziehen und damit auf Langstreckentransporte mit hauptberuflichen Fahrern. Das Handwerk hat sich daher für weitreichende Ausnahmen für handwerkliche Fahrten eingesetzt – mit Erfolg.



  • Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen:
    Bislang erstreckte sich der Geltungsbereich der Tachographenpflicht in Deutschland auf Transportfahrzeuge über 2,8 Tonnen. Dieser Geltungsbereich soll nun auf Transportfahrzeuge über 2,4 Tonnen ausgedehnt werden, der bis zu einer Grenze von 3,5 Tonnen nur für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten soll. Schon bisher waren handwerkliche Fahrten bis 3,5 Tonnen meist von der Tachographenpflicht ausgenommen. Dies soll künftig fast vollständig der Fall sein.


  • Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen:
    In dieser Gewichtsklasse waren handwerkliche Fahrten in der Regel dann ausgenommen, wenn sie in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort stattfanden. Diese Grenze soll nun auf 150 Kilometer erhöht werden. Damit erfüllt das Europäische Parlament eine langjährige Forderung des Handwerks.

 

  • Fahrzeuge über 7,5 Tonnen:
    Bislang galt für handwerkliche Fahrten über 7,5 Tonnen die Tachographenpflicht. Nun sollen auch Fahrten von schweren Baufahrzeugen bedingt ausgenommen werden. Damit wird faktisch die Forderung des Handwerks weitgehend erfüllt, Transportfahrzeuge über 7,5 Tonnen von der Tachographenpflicht auszunehmen.


Erfolge sichern

Nun kommt es darauf an, dass diese vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderungen den  Ministerrat passieren. Das Handwerk wird den weiteren Prozess aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass die erreichten Ausnahmen für handwerkliche Fahrten nicht verwässert werden. Die Neuregelung wird frühestens Anfang 2020 in Kraft treten.

Joachim Schneider

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