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Grundsteuerreform beschlossen - HWK kritisiert Grundsteuer C

Das Wichtigste in Kürze

Die Reform der Grundsteuer hat mit drei Gesetzen den Bundestag passiert. Das heißt vor allem:

  • Die Öffnungsklausel kommt. Damit kann Bayern das Flächenmodell mit einem eigenen Gesetz einführen.
  • Die Gefahr einer doppelten Steuererklärung als mögliche Folge der Öffnungsklausel ist gebannt. Es entsteht hier kein neuer bürokratischer Aufwand.
  • Die Kommunen können eine höhere Grundsteuer auf bebaubare Grundstücke erlassen. Das muss vermieden werden. Diese Grundsteuer C ist trotz massiver Kritik des Handwerks beschlossen worden.

Alle drei Gesetze sollen ab Januar 2025 zum Tragen kommen – ebenso wie das Landesgesetz, das von der Staatsregierung noch ausgearbeitet wird.



Hintergrund

Öffnungsklausel für die Länder bestätigt

Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes erreichte die notwenige Zweidrittelmehrheit. Dafür waren auch Stimmen aus der Opposition erforderlich. Damit ist der Weg frei für die Öffnungsklausel, mit der Bayern das auch vom Handwerk unterstützte Flächenmodell einführen kann. Nun ist der Freistaat Bayern am Zug, ein eigenes Grundsteuergesetz auszuarbeiten, das Bürokratie und Kosten spart.



Gefahr einer doppelten Steuererklärung abgewendet

Ein weiteres Gesetz – das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts – hat der Bundestag in einem wichtigen Punkt geändert: Bisher stand die Gefahr im Raum, dass für die Steuerzahler in den Bundesländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen, erheblich mehr Bürokratie entsteht. So wären zwei Steuererklärungen nötig geworden – eine reale nach Landesrecht und eine fiktive nach Bundesrecht. Grund ist eine einheitliche Berechnung der Finanzkraft der Länder für den Länderfinanzausgleich. Diese Gefahr ist nun abgewendet, indem hierzu der Gesetzestext ergänzt wurde, was das Handwerk ausdrücklich befürwortet.



Geltungsbereich der Grundsteuer C ausgeweitet

Das dritte Gesetz regelt, dass die Kommunen eine höhere Steuer auf nicht bebaute, aber bebaubare Grundstücke (Grundsteuer C) erheben können. Der Geltungsbereich wurde nun noch auf Gebiete ausgedehnt, in denen kein Wohnungsmangel herrscht. Das Handwerk hat sich klar dagegen ausgesprochen, da mit diesem Gesetz die Erweiterungsmöglichkeiten von Betrieben eingeschränkt werden. Das Handwerk fordert die Kommunen auf, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Ansonsten ist es vorprogrammiert, dass die Entwicklungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben massiv eingeschränkt werden.

Joachim Schneider

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